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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Fachschule Co-Therapeut Hund
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Vertrages zwischen der Fachschule Co-Therapeut Hund (nachstehend FS CTH genannt) und dem/der Studienteilnehmer/in (nachstehend ST genannt) eines Studienjahrganges.
Die "AGB" sowie die Unterlagen "Leistungen und Erwartungen", "Frühstück/Lunch-Plan", "Studiumsplan" und der "Anmeldevertrag" können über den Button "Download" heruntergeladen werden. Der ST bestätigt die Kenntnisnahme der AGB mit dem unterschriebenen Anmeldungsvertrag. Besteht nicht die Möglichkeit von unserer Webseite der Fachschule Co-Therapeut Hund die AGB sowie alle anderen Unterlagen herunterzuladen, senden wir diese dem/der ST nach Aufforderungen durch den/der ST gerne zu.
2. Leistungen
Die Leistungen der FS CTH ergeben sich aus der Webseite der "Fachschule Co-Therapeut Hund" und aus dem Prospekt "Fachschule Co-Therapeut Hund". Die Dauer eines Studienjahrganges beträgt 6 - 7 Monate.
Die FS CTH behält sich vertretbare Änderungen der Termine oder Abweichungen im Ablauf eines Seminarmoduls ausdrücklich vor. Die ST werden hiervon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Die FS CTH wird bemüht sein evtl. Änderungen oder Abweichungen in Abstimmung mit den ST zu vereinbaren. Der Umfang der Leistungen bleibt vollständig erhalten. Ein Erfolg kann nicht garantiert werden. Der Erfolg hängt maßgeblich von der Mitarbeit des/der ST ab. Die FS CTH gewährleistet nicht den erfolgreichen Abschluss der Aufnahme- und Abschlussprüfung.
3. Voraussetzungen
Der/die ST erbringt den schriftlichen Nachweis über seine/ihre Ausbildung bzw. den Stand seiner/ihrer derzeitigen Ausbildung. Das Mindestalter der auszubildenden Hunde sollte 9 Monate nicht unterschreiten. Die gültige Schutzimpfung und Entwurmung der Hunde ist bei Anmeldung nachzuweisen.
4. Veranstaltungsorte
Die Seminare finden auf dem Gelände und im Hause Ergotherapiepraxis Sonja Tasto, Triftweg 37, 31623 Drakenburg sowie im Stadtbereich Nienburg/Weser statt. Die jeweiligen Ortstermine gehen aus der Leistungsbeschreibung hervor.
5. Abschluss des Vertrages
Der ST meldet sich postalisch, per e-Mail oder Fax bei der FS CTH an und erhält umgehend eine Bestätigung seiner/ihrer verbindlichen Anmeldung per eMail sowie den Zugangscode für den geschützten Downloadbereich, um den aktuellen Seminarplan, den Fragebogen (den Hund betreffend) sowie Hotelliste und Wegbeschreibung herunterzuladen zu können. Mit dem Eingang der schriftlichen Anmeldung des ST kommt der Vertrag zwischen ihm/ihr und der FS CTH verbindlich zustande. Der/die ST erhält eine schriftliche Anmeldungsbestätigung.
6. Zahlungsbedingungen
Die Gesamtsumme eines Studienjahrganges beträgt 1.670,00 € inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (exkl. An- und Abreise, Unterbringung und Verpflegung). Bei Ratenzahlung innerhalb von 6 Monaten erhöht sich der Gesamtbetrag auf 1.837,00 € inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Nach Vertragsunterzeichnung wird eine Anzahlung von 25 % der Gesamtsumme (417,50 € bzw. 459,25 €) sofort fällig. Die Restzahlung bzw. die erste Ratenzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Absolvierung des 1. Moduls fällig. Alle weiteren Raten sind zu Beginn des Folgemonats zu entrichten.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen, die ohne eine weitere Zahlungsaufforderung erhoben werden. Sollte der FS CTH durch den Zahlungsverzug Schaden entstehen, behält sich die FS CTH eine weitere Geltendmachung vor. Es besteht die Möglichkeit eines Preisnachlasses bei Studierenden (aktueller Nachweis). Bei Nichtbestehen der Aufnahmeprüfung und Rücktritt aus dem Vertrag wird die Gebühr der Aufnahmeprüfung plus 20,00 € Bearbeitungsgebühr mit der Anzahlung verrechnet.
7. Rücktritt vom Vertrag
Der/die ST kann ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Zeitpunkt des Rücktrittes gilt der Eingang des schriftlichen Vertragsrücktrittes bei der FS CTH. Bei Nichtbestehen der Aufnahmeprüfung kann der ST ebenfalls vom Vertrag zurücktreten.
Im Falle eines Rücktrittes macht die FS CTH folgende Stornierungskosten geltend:
- 6 Wochen vor Beginn des Studienhalbjahres 10% des Gesamtbetrages
- 4 Wochen vor Beginn des Studienhalbjahres 30% des Gesamtbetrages
- 2 Wochen vor Beginn des Studienhalbjahres 60% des Gesamtbetrages
- darunter und bei Abbruch des Studiums erfolgt keine Rückerstattung
bzw. es sind 100% des Gesamtbetrages sofort fällig.
- bei Nichtbestehen der Aufnahmeprüfung und Rücktritt aus dem Vertrag wird die Anzahlung entsprechend Absatz 6. Zahlungsbedingungen verrechnet.
Die FS CTH behält sich eine Einzelfallentscheidung vor im Falle des Nachweises bei schwerer Erkrankung Unfall oder Tod des/der ST. Ein klagbarer Rechtsanspruch besteht darauf nicht.
Die FS CTH kann vom Vertrag zurücktreten
- ohne Einhaltung einer Frist, sofern der/die ST sich vertragswidrig verhält, das Seminar oder andere Teilnehmer gefährdet. Hier werden die vorgenannten Stornierungskosten in Anwendung gebracht,
- bis 4 Wochen vor Beginn des Studienhalbjahres, wenn die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
- bis 4 Wochen vor Beginn des Studienhalbjahres, wenn einer oder mehrere Referenten/Kursleiter ausfallen.
- bei unvorhersehbaren Ereignissen, die die Durchführung des Studienhalb-jahres oder einzelner Veranstaltungen erschweren oder unmöglich machen.
In den letzten drei Punkten werden die eingegangen Beiträge voll zurückerstattet. Die FS CTH ist bemüht ein weiteres Studienhalbjahr zusammenzustellen, Veranstaltungsänderungen anzubieten oder Ersatz für ausgefallene Referenten zu engagieren.
8. Mitwirkungspflicht
Der/die ST ist verpflichtet bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber der FS CTH zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.
9. Haftung
Die FS CTH schließt jegliche Haftung aus. Hiervon ausgenommen ist eine Haftung bei Vorsatz oder Arglist. Hinsichtlich von Schadenersatzansprüchen gelten die vorstehenden Rechtsbeschränkungen auch nicht für eine Haftung bei grob fahrlässig verursachten Schäden und nicht für Personenschäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der FS CTH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der/die ST haftet für Schäden, die er/sie oder sein/ihr Hund verursacht haben. Eine Haftung seitens der FS CTH und der Referenten für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, auch gegenüber Drittpersonen, ist ausgeschlossen. Die Teilnahme am oder der Besuch der Module/Seminare/Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko. Der/die ST bestätigt bei der Anmeldung, dass sein/ihr Hund gültig geimpft und von Endo- sowie Ektoparasiten befreit ist und dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung besteht. Weiterhin bestätigt der/die ST mit der Anmeldung, dass er/sie die o. g. Bedingungen zur Kenntnis genommen hat.
Die FS CTH haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt werden.
10. Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche können nur geltend gemacht werden, sofern der/die ST innerhalb von 14 Tagen ab Auftreten des Mangels diesen der FS CTH anzeigt. Sollte der/die ST es schuldhaft unterlassen einen aufgetretenen Mangel binnen angegebener Frist anzuzeigen, können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Wird ein Mangel angezeigt, verpflichtet sie die FS CTH diesen zeitnah zu beheben. Wenn eine Abhilfeleistung nicht möglich ist oder von der FS CTH verweigert wird, ist die Kündigung des Vertrages durch den/die ST zulässig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
11. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelung ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Stolzenau.
Stand 01.02.2011
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